Mutterschaftsvorsorge

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude, aber auch Ungewissheit und manchmal Ängsten vor dem was kommt.

Genießen Sie diese Zeit, und freuen Sie sich auf Ihr Kind.

Denken Sie daran, es ist von ihnen abhängig. Alles was Sie tun, ob es gut für Ihr Kind ist, oder ihm schadet, liegt in Ihrer Verantwortung.

Wir möchten Sie in diesen 10 Monaten begleiten, Ihnen helfen und wenn notwendig auch Mut machen und uns am Ende mit Ihnen über ein gesundes Kind freuen.

Jede gesetzlich versicherte Frau hat Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Dieses Programm, vor über 30 Jahren auf Initiative der Frauenärzte eingeführt, gilt weltweit als vorbildlich. Es nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind Voraussetzung dafür, Risiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Zusätzlich werden Sie über sinnvolle Zusatzuntersuchungen informiert, die momentan noch nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Die Darstellung der Schwangerschaft ist etwa 7 bis 10 Tage nach Ausbleiben der Regel durch eine Ultraschalluntersuchung möglich. Dann werden auch die ersten Untersuchungen durchgeführt, um den Mutterpass zu erstellen.

Bei jeder Konsultation erfolgt eine Kontrolle von Blutdruck, Gewicht, Urin und der Herzaktion des Kindes.

Gesundheitsleistungen

SSW Gesundheitsleistungen (GKV) Wunschleistungen
5—8 Schwangerschaftsfeststellung
gynäkologische Untersuchung, pH-Wert, vaginaler Ultraschall

Blutentnahmen nach Mutterschaftsrichtlinien
  • Blutgruppe mit Rhesusfaktor
  • Antikörpertest
  • Rötelntest bei unklarem oder unvollständigem Impfstatus
  • kleines Blutbild
  • Lues-Serologie, HIV-Test nach Beratung
  • Chlamydientest im Urin

Beratung:
  • Substitution von Folsäure und Jod
  • Medikamente und Ernährung
  • Rauchen, Alkohol, Drogen
  • Sport und Bewegung
  • Frühgeburtenvermeidungsprogramm
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Arbeitgeberbescheinigung

Abklärung der Immunität gegen Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken und Listeriose
9—12 Vervollständigung des Mutterpasses und Besprechen der Befunde
Beratung vorgeburtliche Diagnostik
1. Ultraschallscreening
10.-14.SSW Screening auf Trisomien
14—16 normale Vorsorge

Beratung 2. Ultraschallscreening (Basisultraschall oder erweiterter Ultraschall)
19—22 normale Vorsorge

2. Ultraschallscreening

Beratung Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (BZ-Screening)

Kontrolle pH-Wert, Muttermundsverschluss

evtl. Feindiagnostik
24—27 normale Vorsorge

Antikörpersuchtest

BZ-Screening - bei Pathologie oraler Glukosetoleranztest

Tokogramm (Wehenschreibung) bei Indikation
28—30 bei Indikation Rh-Immunpropylaxe
29—32 normale Vorsorge

CTG (Schreiben der kindlichen Herztöne) bei Indikation

3. Ultraschallscreening

Beratung ß-Streptokokkenabstrich
32—35 normale Vorsorge

-Blutentnahme Hbs-Antigen CTG bei Indikation

Planung der Geburt bei Risikokonstellationen
34—37 normale Vorsorge

CTG bei Indikation
ß-Streptokokkenabstrich
40 normale Vorsorge

CTG
ÜT alle 2 Tage Kontrolle Blutdruck, Gewicht, Urin und CTG

Einweisung bei Terminüberschreitung über 9 Tage
Nachuntersuchungen

In der 1. Woche:
  • Befundkontrolle, evtl. Rezept Milchpumpe
  • Beratung Stillen / Hygiene

Nach 6-8 Wochen:
  • Abstrich vom Muttermund
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter
  • Kontrolle Urin und Blutbild
  • Kontrolle Blutdruck
  • Beratung zur Verhütung

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft werden 3 Ultraschalluntersuchungen durchgeführt.

1. Ultraschallscreening in der 8,0 bis 11,6 SSW

  • Bestimmung des Schwangerschaftsalters
  • Kontrolle der Kindsentwicklung und des Herzschlages
  • Erkennen von Mehrlingen

2. Ultraschallscreening in der 18,0 bis 21,6 SSW

Mit Wirkung vom 1.7.2013 änderten sich die Mutterschaftsrichtlinien bezüglich der Ultraschalluntersuchung um die 20. SSW. Seit diesem Zeitpunkt kann sich die Schwangere zwischen zwei verschiedenen Untersuchungen entscheiden.

Zum einen kann der Basisultraschall gewählt werden, bei dem die Größe von Kopf, Rumpf und einem Oberschenkelknochen des Kindes gemessen, sowie die Lage des Mutterkuchens beurteilt wird.

Alternativ kann ein erweiterter Ultraschall durchgeführt werden, bei dem zusätzlich

  • Kopf-Hirnkammern-Kleinhirn
  • Brustkorb-Herz (Lage/Größe/Rhythmus/Anatomie)
  • Bauchwand-Rücken/Wirbelsäule
  • Magen-Harnblase

beurteilt werden.

Um diese Untersuchung durchführen zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Qualifikation.

Die erweiterte Untersuchung ist Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die genauen Einzelheiten hat der sog. "Gemeinsame Bundesausschuss" am 21.3.2013 beschlossen. (Link)

Die Patientin ist darüber aufgeklärt, dass der völlige Ausschluss kindlicher Fehlbildungen durch eine Ultraschalluntersuchung nicht möglich ist.

3. Ultraschallscreening 28,0 bis 31,6 SSW

  • Kontrolle des Wachstums des Kindes mit Gewichtsschätzung durch Messen von Kopf, Rumpf und Länge des Oberschenkelknochens
  • Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge
  • Lage des Kindes

Bei diesen Ultraschalluntersuchungen sind auch 3D-Bilder in Abhängigkeit von der Lage des Kindes möglich.

Zusätzliche Ultraschallkontrollen erfolgen bei Blutungen in der Schwangerschaft, bei Mehrlingen, vorzeitigen Wehen, Wachstumsstörungen und Schwangerschaftsdiabetes.

Babykino - Strahlenschutzverordnung und Babykino

Medizinisch indizierter Ultraschall bei Schwangeren stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Gesetzgeber untersagt im Paragraf 10 der seit dem 1. Januar 2021 verbindlich geltenden Strahlenschutzverordnung Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation.

Demnach stellen nichtmedizinische Ultraschallangebote wie das umgangssprachlich genannte Babykino eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Paragraf 2 der Strahlenschutzverordnung definiert als nichtmedizinischen Zweck Anwendungen, die nicht dem Zweck der Untersuchung und Behandlung einer Patientin, der Früherkennung von Krankheiten, der Schwangerschaftsvorsorge oder der medizinischen Forschung dienen.

Daraus folgt, dass der medizinisch indizierte Ultraschall nach den Mutterschaftsrichtlinien - einschließlich aller eventuell zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchungen - ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen ist.

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet man eine Störung des Kohlenhydratstoffwechsels, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt. Die Ursachen liegen einerseits an der Wirkung verschiedener Schwangerschaftshormone, die zu einer Erhöhung des Blutzuckerspiegels führen, andererseits an der Ernährung, die in der Schwangerschaft häufig nicht optimal ist. Die Insulinausschüttung ist am Anfang der Schwangerschaft eher erniedrigt, steigt dann aber stark an. Dabei wird Insulin mit einer Verzögerung von 15 Minuten von der Bauchspeicheldrüse in das Blut abgegeben. Durch Veränderung der Organzellen reicht die Insulinproduktion häufig nicht aus, Folge sind erhöhte Blutzuckerwerte. Die Hormone können wir nicht beeinflussen, aber die Ernährung.

Schwangerschaft heißt nicht, für zwei zu essen.

Risikofaktoren:

  • Schwangerschaftsdiabetes in der letzten Schwangerschaft
  • Geburt eines sehr schweren Kindes
  • übermäßige Gewichtszunahme
  • Bluthochdruck, Urinzucker

Durchführung:

Nach einer normalen Nahrungsaufnahme zu Hause wird eine zuckerhaltige Lösung (50g Traubenzucker) getrunken. Die Blutentnahme erfolgt nach 1 Stunde. Sollte der Wert erhöht sein wird ein Belastungstest mit 75g Traubenzucker, diesmal ohne vorherige Nahrungsaufnahme durchgeführt. Die Blutentnahmen erfolgen nüchtern und nach 1 und 2 Stunden.

Behandlung:

In 85% der Fälle genügt bereits eine vollwertige gesunde Ernährung, in 15% muss zusätzlich Insulin gegeben werden.

Folgen bei Nichtbehandlung:

für das Kind:

  • zu hohes Geburtsgewicht und damit Risiko eines Kaiserschnittes
  • Unterzuckerung, Gelbsucht und Atemprobleme
  • Totgeburt

für die Mutter:

  • in der Schwangerschaft erhöhter Blutdruck, Wassereinlagerungen, Harnwegsinfekte
  • Langzeitfolgen: etwa die Hälfte der Patientinnen erkrankt im höheren Lebensalter an einem Diabetes mellitus.

Weitere Informationen

Unsere Sprechzeiten:

Montag
08:00—12:00 und 13:00—16:00

Dienstag
08:00—12:00 und 13:00—18:00

Mittwoch
08:00—12:00

Donnerstag
08:00—12:00 und 13:00—18:00

Freitag
08:00—11:00

und nach Vereinbarung

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99310 Arnstadt

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