Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorge dient der Erkennung von Krebsvorstufen und Krebserkrankungen in einem frühen Stadium, so dass eine vollständige Heilung meistens möglich ist.

Kern der Krebsvorsorge ist der sogenannte Pap-Test, eine Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs.

Dieser wurde schon 1928 von dem griechischen Frauenarzt Papanicolaou entwickelt. Zellen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal werden mittels eines Watteträgers oder einer kleinen Bürste abgestrichen, auf einem Objektträger fixiert und in speziellen Laboren unter dem Mikroskop bewertet.

Seit Januar 2020 wird bei Patientinnen, die 35 Jahre und älter sind, ein zusätzlicher HPV-Test durchgeführt. Bei dieser Untersuchung können humane Papillomaviren nachgewiesen werden. Man weiß, dass diese in Zusammenhang mit der Entwicklung einer Gebärmutterhalskrebserkrankung stehen. Sollten diese nachgewiesen werden, erfolgen die nachfolgenden Kontrollen nach einem bestimmten festgelegten Schema. Ein auffälliger Befund heißt nicht gleich Krebs. In 9 von 10 Fällen erfolgt eine spontane Ausheilung.

Leider nehmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Frauen die Möglichkeit zur Vorsorge war.

Das Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet folgende Untersuchungen:

ab dem 20. Lebensjahr

  • Inspektion des Muttermundes und Pap-Abstrich
  • Tastuntersuchung des Unterbauches
  • Urintest auf Chlamydien (15. bis 25. Lebensjahr)

ab dem 30. Lebensjahr

  • Abtasten von Brust und Achselhöhlen
  • Inspektion des Muttermundes und Pap-Abstrich
  • Tastuntersuchung des Unterbauches

ab dem 35. Lebensjahr

  • zusätzlicher HPV-Abstrich

ab dem 50. Lebensjahr

  • Abtasten von Brust und Achselhöhlen
  • Inspektion des Muttermundes, Pap-Abstrich und HPV-Test
  • Tastuntersuchung des Unterbauches
  • Abtasten des Enddarmes
  • Stuhltest jährlich

ab dem 55. Lebensjahr

  • Abtasten von Brust und Achselhöhlen
  • Inspektion des Muttermundes, Pap-Abstrich und HPV-Test
  • Tastuntersuchung des Unterbauches
  • Abtasten des Enddarmes
  • Stuhltest alle 2 Jahre oder Darmspiegelung

 

Die Kombination von Pap-Abstrich und HPV-Test wird alle 3 Jahre durchgeführt, bei auffälligem Befund in kürzeren Abständen.

Ultraschalluntersuchungen gehören nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Sie sind nur bei Erkrankungen zur Abklärung oder Kontrolle bestimmter Befunde Krankenkassenleistung.

IGel-Leistungen

Über das Basisprogramm Ihrer Krankenkasse hinaus, bieten wir Ihnen individuelle medizinisch empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen an. Die Kosten für diese sogenannten IGel-Leistungen müssen von Ihnen selbst getragen werden. Dazu gehören:

Unsere Sprechzeiten:

Montag
08:00—12:00 und 13:00—16:00

Dienstag
08:00—12:00 und 13:00—18:00

Mittwoch
08:00—12:00

Donnerstag
08:00—12:00 und 13:00—18:00

Freitag
08:00—11:00

und nach Vereinbarung

Kontakt:

Schloßstraße 3
99310 Arnstadt

Tel: 03628 / 48 290
Fax: 03628 / 582 125